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Praxisferne Emissionsgrenzen für Biomasseanlagen: „In fünf Jahren sind die Öfen aus!“

12.06.2018
Biomassekraftwerk

Seit 2015 arbeitet das Bundesumweltministerium (BMU) an einer Neuregelung der Emissionsgrenzen für mittelgroße Feuerungsanlagen. Statt sich an den europäischen Vorgaben zu orientieren, versucht man sich in Berlin an einem folgenschweren Sonderweg. Die Dachorganisationen betroffener Betriebe schlagen zum wiederholten Mal Alarm.

„Der Entwurf sieht weitreichende Verschärfungen gegenüber der im Konsens der EU-Mitgliedstaaten entstanden Verordnung vor“, kritisieren führende deutsche Energie-, Landwirtschafts- und Holzfachverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der geplante Sonderweg in der Umsetzung der europäischen Medium Combustion Plants-Directive (MCP-D) bedeute de facto das Aus für die allermeisten der 2.000 werkseigenen Holzenergieanlagen in Deutschland. 

Umsetzung widerspricht Koalitionsvertrag

Seit zwei Jahren bereits stehen die Branchenvertreter bezüglich der Verordnung in engem Austausch mit dem BMU. Am 30. Mai endete die Verbändeanhörung zum breits zweiten Entwurf. Wesentliche Nachbesserungen seien darin nicht zu finden, sagt Julia Möbus, Referentin für Politische Kommunikation beim Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH): „Entgegen der Festlegung im Koalitionsvertrag handelt es sich eben nach wie vor nicht um eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben, sondern um eine sachlich unbegründete und unverhältnismäßige Mehrbelastung gegenüber dieser“. Deutsche Anlagenbetreiber müssen demnach bis zu 60 Prozent strengere Emissionsgrenzen fürchten als ihre europäischen Nachbarn. „Diese Vorgaben sind in der Praxis weder durch Nachrüstung bestehender Anlagen noch im Neubau realisierbar und verzerren den internationalen Wettbewerb massiv zu Ungunsten deutscher Betriebe“, erklärt Möbus.

Als weitere nachteilige nationale Abweichungen gegenüber der europäischen MCP-Vorgabe kritisieren die Verbände:

  • die verkürzte Übergangsfrist von nur fünf Jahren für bestehende Feuerungsanlagen (EU-Vorgabe: 2025 bzw. 2030)
  • die rechtlich unpräzise Abgrenzung von „festen Biobrennstoffen“, „naturbelassenem Holz“ und „Holzabfällen“ 
  • die praxisferne Aggregationsregelung, durch die auch Feuerungsanlagen unter 1 Megawatt Leistung der strengen Verordnung unterliegen können
  • die unverhältnismäßig aufwändige und kostenintensive Emissionsmessung für Feuerungsanlagen unter 20 Megawatt

Grenzwerte übersteigen Möglichkeiten der Betriebe

Dass die Einwände bislang keinen Niederschlag in den Referentenentwürfen fanden, sorgt für Unverständnis bei den Verbänden. „Bei Energie-Themen ist ein Bezug zur Praxis sehr wichtig. Die Branche formuliert ihre Anliegen in diesem Bereich geschlossen und klar“, sagt Matthias Held, Referent für Energiepolitik beim Fachverband Holzenergie (FVH). Die Verbändegemeinschaft habe sich in ihren Stellungnahmen dazu bekannt, Emissionen aus Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 Megawatt durchaus reduzieren zu wollen und ambitionierte Grenzwerte vorgeschlagen, die bereits deutlich über die Vorgaben der MCP-Direktive hinausgehen. „Die Entwürfe des BMU fordern jedoch Maßnahmen, die technisch, räumlich und wirtschaftlich schlicht nicht möglich sind.“

Aus für Holzenergieanlagen hätte fatale Folgen

Bleibt das Ministerium bei seiner Haltung, wären die Auswirkungen verheerend, erklärt Möbus: „Das wäre das Ende der Biomasse-Feuerungsanlagen in unserer Branche, verbunden mit negativen Effekten für Klimaschutz und Wertschöpfung.“ Mit der geplanten Umsetzung der MCP-Verordnung würden die Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris und des Klimaschutzplanes 2050 konterkariert: „Die Folge wäre der Verlust einer umweltfreundlichen und ressourceneffizienten Reststoffverwertung und der Rückfall auf fossile Energieträger.“ Das könne keinesfalls die Absicht der Bundesregierung sein.

Die Verbände kritisieren, keine weitere Möglichkeit zu erhalten, ihre Einwände mündlich gegenüber dem BMU vorbringen zu können und mahnen an, die MCP-Verordnung im Sinne der europäischen Wettbewerbsgleichheit ohne verschärfende Abweichungen umzusetzen.

Hintergrund:

Die Medium Combustion Plants-Directive (MCP-D) der Europäischen Union sollte ursprünglich durch die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz: TA Luft) in Deutschland umgesetzt werden. Im Zuge der Neuregelung der Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung beschloss die Bundesregierung, das entsprechende Kapitel aus der TA Luft herauszulösen und im Rahmen einer eigenen Verordnung umzusetzen. Diese soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. 

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