Position

Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“

DeSH

Die „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“ sind die schriftliche Dokumentation gelebten Brauchtums aller Unternehmen, die mit Holz und Holzprodukten in Deutschland handeln. Erstmalig wurden sie im Jahr 1950 von Verbänden der Holzwirtschaft am Tegernsee festgestellt.

Hintergrund

Die Handelsgebräuche konkretisieren die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle bei Handelsabschlüssen und Reklamationen. Sie müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht vereinbart werden, sondern entfalten auch dann Rechtskraft, wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde oder es zu widersprüchlichen Vereinbarungen gekommen ist.

Die derzeit gültige Fassung der sogenannten „Tegernseer Gebräuche (TG)“ stammt aus dem Jahr 1985. Fortschreitende Veränderungen bei Rechtsprechung, Kommunikationswegen und spezifischen Produktanforderungen haben eine Neufeststellung erforderlich gemacht.

Neufeststellung mit Branchenvertretern

Die betreffenden Branchen wurden im Jahr 2016 durch den DHWR über die geplante Neufeststellung informiert. Bei einer ersten Kommissionssitzung einigten sich die beteiligten Verbände darauf, in einem zweistufigen Verfahren die TG zunächst redaktionell zu überarbeiten und anschließend inhaltlichen Änderungsbedarf durch eine Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft zu ermitteln.

Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz im Jahr 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen. Es folgten der zweite Teil mit den produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit den Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.

Verabschiedung erfolgte im Herbst 2022

Nach sechsjähriger Überarbeitungszeit sind die Arbeiten zur Neufeststellung der Gebräuche nun mit Vorlage des Schlussentwurfs abgeschlossen. Alle redaktionellen Komentare zum Schlussentwurf sind bis September 2022 bei uns eingegangen.

Veröffentlichung der Gebräuche im Juli 2023

Die Neufeststellung wurde zusammen mit der Gebräuchekommission 2023 erfolgreich zum Abschluss gebracht und am 4. Juli 2023 offiziell verabschiedet. Damit liegt ein aktueller Rahmen für den Handel mit Holz und Holzprodukten vor, der den Ansprüchen neuer Normen und Produkte sowie den Voraussetzungen des modernen Geschäftsverkehrs Rechnung trägt.

Das Dokument zu den „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland" steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung oder kann in gedruckter Form bei uns bestellt werden.