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Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

17.05.2022

Neufeststellung der Handelsgebräuche vor dem Abschluss

Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

Heute fand die Abschlusssitzung der Kommission zur Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, bekannt als „Tegernseer Gebräuche“, statt. Damit ist ein Meilenstein des seit 2016 andauernden Prozesses mit vielen Branchenvertretern erreicht. Die Verabschiedung der neuen Gebräuche ist im Herbst dieses Jahres geplant.

„Wir freuen uns, dass es einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft unter Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) gelungen ist, in einem mehr als sechs Jahre andauernden Prozess die „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, den „Tegernseer Gebräuchen“ zu überarbeiten und an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, so DeSH Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt.

Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. „Die Holzbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten auf vielen Ebenen verändert. Mit der Überarbeitung tragen wir nun diesen Entwicklungen der letzten 30 Jahre Rechnung und schaffen Klarheit für die Unternehmen“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.

Neufeststellung mit Branchenvertretern

Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen. Es folgten der zweite Teil mit den produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit den Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Die neu festgestellten Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. „Mit der Überarbeitung konnten die Anforderungen an Rechtssicherheit und spezifische Produktanforderungen aktualisiert werden. Damit werden verlässliche Rahmenbedingen für alle Marktteilnehmenden geschaffen“, so Goebel und Schmidt abschließend.

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

Pressekontakt:

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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 400 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.