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Moderne Holzenergie ist Partner für Klimaschutz

19.11.2021

Fit for 55 Paket der EU

Moderne Holzenergie ist Partner für Klimaschutz

Mit der Umsetzung des Green Deals durch das „Fit for 55“-Paket plant die Europäische Kommission auch die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie weiterzuentwickeln, zu der Interessengruppen bis gestern Stellung nehmen konnten. Während der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) eine Überarbeitung der Richtlinie zur Erreichung der Klimaziele grundsätzlich begrüßt, finden sich in dem Richtlinienentwurf einige Vorgaben, die eine ressourceneffiziente energetische Holznutzung gefährden.

Im Rahmen der RED III soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen in der EU auf 40 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden, während die CO2-Emissionen um 55 % gesenkt werden sollen. Der DeSH begrüßt grundsätzlich die ambitionierten Klimaschutzbestrebungen der EU und die damit verbundenen Ausbauziele für erneuerbare Energien. „Holzenergie kann im Gebäudebereich und bei der industriellen Prozesswärme einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten“, sagt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.

Absenkung des Schwellenwertes bremst dezentrale Energieerzeugung

Im Gegensatz dazu steht die geplante Ausweitung der Nachweispflichten und THG-Minderungsvorgaben für Anlagen, die Biomasse-Brennstoffe einsetzen, von 20 MW auf 5 MW. „Diese zusätzlichen Vorgaben belasten vor allem kleine und dezentrale Biomasse-Anlagen, die für die Energieversorgung im ländlichen Raum eine wichtige Rolle einnehmen. Zertifizierung und bürokratische Auflagen werden letztendlich damit auch den Einsatz von Holz im Bauwesen und anderen Verwendungen beeinflussen“, erläutert Möbus. „Die geplante Absenkung der Schwellenwerte stößt bei uns besonders auf Unverständnis, da die Umsetzung der RED II in Deutschland nach wie vor aussteht. Es fehlen damit nicht nur eine rechtliche Grundlage, sondern auch Erfahrungswerte aus der Zertifizierung, auf deren Basis eine Überarbeitung erfolgen müsste.“

Vertrauensverlust durch THG-Minderungspflicht für Bestandsanlagen

Mit der RED III sollen die Treibhausgas-Minderungspflichten nicht nur für neue, sondern auch auf Biomasse-Bestandsanlagen ausgeweitet werden. „Diese Ausweitung würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei Anlagenbetreibern führen und die getätigten Investitionen infrage stellen. Was wir für einen nachhaltigen Klimaschutz brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen für alle, die aktiv das Klima schützen wollen und können. Eine rückwirkende Änderung der Rahmenbedingungen wird dringend notwendige Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung völlig ausbremsen“, führt Möbus aus.

Falsches Verständnis von der modernen Holzindustrie

Die EU-Kommission will zudem mit der RED III einen „delegierten Rechtsakt“ erlassen, um die energetische Nutzung von Rundholz zu beschränken. „Hier liegt aus unserer Sicht ein verzerrtes Bild der Holzenergie zugrunde. Denn die moderne Holzenergie zeichnet sich insbesondere durch ihre Ressourceneffizienz aus. So wird Wärme und Energie in modernen KWK-Anlagen durch Reststoffe zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen erzeugt. Eine ordnungsrechtliche Festlegung des Kaskadenprinzips würde nicht nur Rohstoffmärkte grundlegend durcheinanderbringen, viele Unternehmen vor wirtschaftliche und technische Unzumutbarkeiten stellen, sondern zum Hemmnis notwendiger Investitionen in Erneuerbare Energie und Energieeffizienz in der Holzindustrie führen“, so Möbus abschließend.

Die Stellungnahme des DeSH finden Sie hier: Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/200, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU)

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

Pressekontakt:

Deutsche Säge- und Holzindustrie
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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

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