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Besteuerung von nachhaltiger Energieerzeugung bedroht Wettbewerbsfähigkeit

18.11.2021

EU-Energiesteuerrichtlinie

Besteuerung von nachhaltiger Energieerzeugung bedroht Wettbewerbsfähigkeit

In einer gemeinsamen Stellungnahme zu der Überarbeitung der unionsrechtlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom im Rahmen des „Fit for 55 Paketes“ warnen der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) und Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) vor einer Besteuerung für feste Biobrennstoffe und dessen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

„Wunsch und Wirklichkeit liegen auch bei der Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie auseinander. Einerseits muss der Ausbau der erneuerbaren Energien dringend vorangebracht werden, andererseits wird die Umsetzung durch neue bürokratische Hindernisse erschwert: Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie sollen erstmals gängige Holzbrennstoffe mit der Energiesteuer belastet werden können. Dadurch ist in Holzfeuerungsanlagen ab 5 MW mit deutlichen Mehrkosten in der Produktion zu rechnen, die erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bedeuten können“, führt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus aus. „Insbesondere KWK-Anlagen zeichnen sich neben ihrem hohen Wirkungsgrad vor allem auch dadurch aus, dass dort vornehmlich Reststoffe und Nebenprodukte im Sinne der Kreislaufwirtschaft eingesetzt werden. Die Einführung einer Besteuerung wäre somit ein Rückschritt bei dem Ausbau einer erneuerbaren Energieerzeugung“.

Altholz in neuer Richtlinie nicht explizit genannt

Für Verunsicherung sorgt, wie Altholz in der neuen Richtlinie klassifiziert werden wird: Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Art. 16 sind für feste Biomasse die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen oder die Eigenschaft als ‚Fortschrittliche Erzeugnisse‘. Altholz, das zu Holzhackschnitzeln aufbereitet wird, wird bisher der KN 4401 zugeordnet und ist steuerbefreit. Für die energetische Verwertung von Altholz in der Holzindustrie oder in Biomassekraftwerken muss dringend bei der nationalen Umsetzung eine Steuerbefreiung beibehalten werden oder eine deutliche Vergünstigung geregelt werden. Altholz jedoch wird nicht explizit genannt. „Es wäre nur folgerichtig auch Altholz unter die oben genannte Voraussetzung einzustufen und somit Klarheit zu schaffen“, so Simon Obert, Geschäftsführer des BAV. Die Einführung einer Besteuerung würde auch hier den Einsatz verteuern, Wettbewerbsfähigkeit und Einnahmemöglichkeiten einschränken und letztendlich dem Klima schaden.

Lenkungswirkung in die falsche Richtung

Zudem konterkariere eine Besteuerung von Biobrennstoffen den drängenden Ausbau der erneuerbaren Energien als zentrale Grundlage des Klimaschutzes. „Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie ist mit Blick auf den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung natürlich folgerichtig. Wenn damit jedoch gleichzeitig auch eine finanzielle Belastung von erneuerbaren Biobrennstoffen verbunden ist, wird sich die erhoffte Lenkungswirkung in die falsche Richtung entwickeln. Auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft durch die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen wird damit eher konterkariert als vorangebracht, so die beiden Verbandsvertreter.

Klimaschutzbeitrag von Wald und Holz bedroht

Der Klimaschutz kann nur gelingen, wenn alle Branchen und Sektoren schnell und wirksam ihre CO2-Emissionen minimieren. Die Verwendung von Holz als Bau- und Brennstoff kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, da Holz CO2 langfristig in seinen Produkten speichert. Als Nebenprodukt und am Ende seines Lebenszyklus kann die Verbrennung von Biomasse zudem Wärme und Energie erzeugen, die CO2-neutral ist. Durch die Substitution von fossilen Brennstoffen kann Holz wesentlich in diesen Bereichen zur Dekarbonisierung beitragen.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme zur Richtlinie zur Restrukturierung der unionsrechtlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

Pressekontakt:

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Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 400 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.

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Der BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. setzt sich seit 30 Jahren für die nachhaltige Nutzung von Altholz ein. Der Verband vertritt die politischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder und setzt sich kontinuierlich für die Fortentwicklung des Stoffstroms Altholz ein. Die Altholzverwertung in Deutschland ist ein Musterbeispiel für eine nachhaltige und klimafreundliche Nutzung von Holzabfällen in Europa. Die 103 Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 80% des deutschen Altholzaufkommens und leisten hierfür einen wertvollen Beitrag.