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Nachbesserungen des Klimaschutzgesetzes für Wald und Holz dringend notwendig

10.06.2021

Das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 ist in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Bundesregierung musste beim Klimaschutzgesetz nacharbeiten. Heute findet die 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sieht der Entwurf CO2-Minderungsziele bis 2030 vor, die aus Sicht des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) deutlicher Nachbesserungen für Wald und Holz bedürfen.

Für den Sektor, der auch die Forstwirtschaft und die Holzprodukte umfasst, wird nun angestrebt, bis zum Jahr 2030 in Summe 45 Millionen Tonnen Treibhausgase zu kompensieren. „Diese Zielvorgaben für die natürlichen Ökosysteme sind auch unter größten Anstrengungen nicht realisierbar. Dies hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 28. Mai mit Nachdruck verdeutlicht. Die kurzfristige Senkenwirkung des Waldes lässt sich nicht ohne großflächige Nutzungsverbote erreichen. Eine dauerhafte, nachhaltige CO2-Reduktion ist jedoch nur durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung möglich“, sagt Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH.

„Denn Holz speichert nicht nur CO2, sondern ersetzt auch klimaschädliche Stoffe und Materialien. Die auf diese Weise erzielten Emissionseinsparungen stehen dann auf dem Spiel und gefährden die Klimaziele insgesamt. Es ist daher wichtig, dass der Bundestag hier ein deutliches Signal für Wald und Holz setzt.“

Aus Sicht des Verbands gilt es bei den Zielformulierungen die Entwicklungen der natürlichen Ökosysteme zu berücksichtigen und dann auch nachzusteuern, wenn Extremwetterereignisse eintreten. Gleichzeitig sollten Anreize für aktive Waldbewirtschaftung, den Waldumbau und die Waldmehrung gesetzt werden. Denn ein wesentliches Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Zukunft wird die verstärkte Verwendung von Holz in allen Bereichen sein. „Ob als klimafreundlicher Baustoff oder Verpackungsmaterial, bindet Holz über seine gesamte Lebensdauer CO2 und laäst sich am Nutzungsende noch als erneuerbare Energie verwenden“. Für das Erreichen der Klimaziele können wir auf Holz als Bau- und Werkstoff oder als Energieträger nicht verzichten, so Möbus abschließend.

Die Stellungnahme des DeSH zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier.

Das Positionspapier der Plattform Forst und Holz finden Sie hier.

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

Pressekontakt

Julia Möbus

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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

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