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DeSH-Stellungnahme zu dem Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

11.03.2020
Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Der DeSH hat sich mit einer Stellungnahme in die erneute Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingebracht. Mit dem Gesetz wurde im letzten Jahr die CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Der DeSH begrüßt die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, mahnt aber gleichzeitig eine praxistaugliche Umsetzung an. 

Die Verwendung von Holz kann in vielen Bereichen einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und zur CO2-Reduktion leisten. Im Baubereich sowie im Verpackungssektor lassen sich durch Holz energieintensive Materialien ersetzen und zudem bleibt das CO2 in den Produkten über ihre gesamte Nutzungsdauer gespeichert. Die Erzeugung von Wärme und Strom aus Holznebenprodukten, trägt durch die Substitution von fossilen Energieträgern wesentlich zur Dekarbonisierung bei.

Aus Sicht des DeSH muss daher der effiziente Einsatz von Holz in verschiedenen Sektoren weiter vorangetrieben werden.

Zur Reduktion der CO2-Emissionen durch Einsatz klimafreundlicher Produkte bei gleichzeitigem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, schlägt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband die folgenden Handlungsempfehlungen:

  • die Übernahme der Kriterien aus der Richtlinie EU 2008/2001 als Nachhaltigkeitsnachweis der eingesetzten biogenen Brennstoffe.
  • den verpflichtenden Erlass einer Rechtsverordnung zum Carbon-Leakage Schutz mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2021.

Der Verband wird die Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auch weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Vorteile einer ressourceneffizienten Holzverwendung darin Berücksichtigung finden.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.