Newsroom

Praxistaugliche Regelungen für Holzfeuerungsanlagen endgültig beschlossen / Verabschiedung der 44. BImSchV im Bundesrat

11.06.2019
Praxistaugliche Regelungen für Holzfeuerungsanlagen endgültig beschlossen / Verabschiedung der 44. BImSchV im Bundesrat

Nachdem der Bundesrat bereits im Dezember 2018 der Verordnung zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Direktive) unter Maßgabe einiger Überarbeitungen zugestimmt hatte, folgte nun die endgültige Verabschiedung auf der Sitzung am 7. Juni. Damit wurde für die 2.000 Anlagen in der Holzindustrie, bei Energieversorgern sowie für kommunale Heizwerke Planungssicherheit geschaffen und die nachhaltige Energiewende gestärkt.

"Die Umsetzung der europäischen Vorgaben für mittelgroße Feuerungsanlagen hielt die gesamte Holzenergiebranche seit Jahren in Atem. Wir freuen uns daher sehr, dass mit der endgültigen Verabschiedung durch den Bundesrat der Beitrag dieser Anlagen zu einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Energieerzeugung langfristig gesichert wurde", sagt Julia Möbus, Leiterin Politik und Kommunikation beim Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH). Gemeinsam mit Energie-, Landwirtschafts- und Holzfachverbänden sowie weiteren Partnern setzte sich der Verband für eine 1:1- Umsetzung der europäischen Vorgaben ein: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur gelingen, wenn dafür verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der ursprünglich geplante deutsche Sonderweg hätte dieses Ziel bei den Holzfeuerungsanlagen in weite Ferne gerückt", erklärt Möbus.

De facto hätten sie das Aus für die meisten Holzenergieanlagen in Deutschland bedeutet. Die Betreiber hätten im Vergleich zu ihren europäischen Nachbarn bis zu 60 Prozent strengere Emissionsgrenzen in verkürzten Übergangsfristen erfüllen müssen. Vorgaben, die weder durch Nachrüstung noch Neubau technisch, räumlich und wirtschaftlich realisierbar gewesen wären, argumentierten die Branchenvertreter.

„Mit der nun gefundenen Lösung zur Umsetzung der MCP-Verordnung kann die Holzenergiebranche ihre Schlüsselrolle bei der Energiewende ausspielen und ihre Investitionsentscheidungen auf dem guten Stand der Technik treffen", gibt Matthias Held, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie (FVH) zu bedenken. "Denn ohne die Holzenergie werden die Klimaziele 2030 nicht erreichbar sein.“

Mit der erfolgten Verabschiedung der 44. BImSchV wurde nach jahrelangen Beratungen für die nun Branche Rechts- und Planungssicherheit bei den mittelgroßen Feuerungsanlagen geschaffen. Den auf Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat im Dezember 2018 eingebrachten Antrag zur Überarbeitung der Ableitbedingungen kleiner Feuerungsanlagen unter 1 MW werden die Verbände ebenfalls begleiten und durch Praxisexpertise unterstützen.

„Die Holzenergie ist eine erneuerbare, nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Energiegewinnungstechnik. Wir würden uns daher wünschen, dass dieser Beitrag auch von der Politik angemessen gewürdigt wird“, so die Branchenvertreter abschließend.

Hintergrund:
Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der Europäischen Union um. Sie fasst die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW geregelten Emissionsgrenzwerte und Anforderungen zusammen und aktualisiert diese hinsichtlich des technischen Standes. Das Beratungsverfahren zog sich über drei Jahre. Nachdem im Oktober 2018 der Bundestag bereits die Verordnung beschloss, hatte der Bundesrat dem Entwurf im Dezember 2018 mit 48 Maßgaben zugestimmt. Davon wurden 45 übernommen und vom Bundestag erneut im April beschlossen. Neue Anforderungen an Abgasableitbedingungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sollen in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden.

Pressekontakt
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V.
Julia Möbus
Leiterin Politik & Kommunikation
Dorotheenstraße 54
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2061-399-00
Fax: +49 30 2061-399-89
E-Mail: presse@saegeindustrie.de
Internet: www.saegeindustrie.de

Fachverband Holzenergie im BBE
Matthias Held
Geschäftsführer
Invalidenstrasse 91
10115 Berlin
Tel.: +49 30 27 58 179 - 19
Fax: +49 30 27 58 179 - 29
E-Mail: held@fachverband-holzenergie.de
Internet: www.fachverband-holzenergie.de

Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 500 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht Der Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.