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Zukunft für Holzenergie: Verbände begrüßen praxistaugliche Einigung zur 44. BImSchV im Bundesrat

17.12.2018

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-D) hielt die deutsche Holzenergiebranche über Jahre in Atem. Für 2.000 Holzheizkraftwerke in der Holzindustrie, bei Energieversorgern sowie für kommunale Heizwerke drohte zwischenzeitlich das Aus. Nach mehrfacher Überarbeitung beschloss der Bundesrat am 14. Dezember 2018 nun eine aus Branchensicht praxistaugliche Verordnung.

"Wir sind erleichtert, dass es uns und unseren Partnern gelungen ist, einen deutschen Sonderweg zu verhindern", sagt Julia Möbus, Leiterin Politik und Kommunikation beim Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband. Gemeinsam mit führenden Energie-, Landwirtschafts- und Holzfachverbänden und weiteren Partnern setzte sich die Dachorganisation der Säger für eine 1:1- Umsetzung der europäischen Vorgaben ein: "Die in den Entwürfen des Bundesumweltministeriums ursprünglich vorgesehenen Verschärfungen gegenüber dem EU-Konsens waren sachlich unbegründet und unverhältnismäßig", erklärt Möbus.

De facto hätten sie das Aus für die allermeisten Holzenergieanlagen in Deutschland bedeutet. Die Betreiber hätten im Vergleich mit ihren europäischen Nachbarn bis zu 60 Prozent strengere Emissionsgrenzwerte erfüllen müssen. Vorgaben, die weder durch Nachrüstung noch Neubau technisch, räumlich oder wirtschaftlich realisierbar gewesen wären, argumentierten die Branchenvertreter. Im Weiteren machten sich die Verbände erfolgreich für praxisgerechte Aggregationsregelungen und Messanforderungen sowie taugliche Abgrenzungen fester Biobrennstoffe und gegen verkürzte Übergangsfristen stark.

Wäre das Ministerium bei seiner Haltung geblieben, hätte dies nicht nur für das Cluster Forst und Holz verheerende Auswirkungen gehabt, gibt Matthias Held, Geschäftsführer im Fachverband Holzenergie zu bedenken: "Holzenergie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Energiewende und nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft. In den Biomasseanlagen werden Reststoffe aus der Produktion oder stofflich nicht nutzbare Holzsortimente verwendet und regional in Wärme und Strom für Industrieunternehmen, Kommunen und Gewerbe gewandelt.  Mehr Ressourceneffizienz und regionale Wertschöpfung geht nicht."

Mit der Umsetzung der MCP-Verordnung im Sinne europäischer Wettbewerbsgleichheit hat die Bundesregierung aus Sicht der Branche Rechts- und Planungssicherheit für die deutschen Anlagenbetreiber und Hersteller geschaffen und gerade noch verhindert den eigenen Klimaschutzplan zu konterkarieren. Andernfalls wäre es zwangsläufig zu einem Rückfall auf fossile Energieträger gekommen, ist sich Julia Möbus sicher. Für die Zukunft wünscht sich die Branche endlich eine stärkere Anerkennung der Holzenergie: "Es ist absurd in heutiger Zeit für eine erneuerbare, nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Energiegewinnungstechnik kämpfen zu müssen."

Hintergrund:

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der Europäischen Union um. Sie fasst die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW geregelten Emissionsgrenzwerte und Anforderungen zusammen und aktualisiert diese hinsichtlich des technischen Standes. Das Beratungsverfahren zog sich über drei Jahre. Mehrfach brachten sich Verbände mittels Stellungnahmen und Anhörungen in den Prozess ein.