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Sturmholz in Brandenburg: Erhöhung des Transportgewichts auf 44 Tonnen möglich

22.11.2017
Holztransport

Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher und des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes zugestimmt, zum zügigen Abtransport des Sturmholzes das zulässige Gesamtgewicht für Holztransporte auf 44 Tonnen zu erhöhen. Ausnahmegenehmigungen müssen beantragt werden und sind bis zum 30. Juni 2018 befristet.

Die Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ haben in Brandenburg für deutlich mehr als 1 Millionen Festmeter Sturmholz gesorgt. Die temporäre Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Holztransporte dient der Bewältigung dieses Schadholzes. Rundholzspediteure können ab sofort Ausnahmegenehmigungen beantragen, teilte Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) mit.

Die zuständigen Behörden sind das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg (LBV) sowie der Landesbetrieb Straßenwesen (LS), beide Lindenallee 51, in 15366 Hoppegarten. Ansprechpartner sind:

  • LBV: Frau Flegel, Tel. 03342/42662400
  • LS: Herr Gräßler, Tel. 03342/355437

Pressebild Holztransport

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