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RVR: Sägeindustrie kritisiert mangelhafte Umsetzung

26.09.2017
RVR_DeSH

Die 2015 eingeführte Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) soll als bundeseinheitliche Grundlage für Verträge zwischen Forst- und Holzwirtschaft dienen. Aktuelle Fälle zeigen jedoch Verunsicherung in der praktischen Anwendung. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) fordert daher eine einheitliche Umsetzung des Regelwerks sowie die Korrektur der fehlerhaften Käferholzregelung.

„Die RVR ist als privatrechtliche Nachfolge der nationalen Forst-Handelsklassensortierung eine wichtige Errungenschaft der Branche. Sie hat zum Ziel, Vermessungsverfahren, Holzmaße und Sortimentsstrukturen zu standardisieren und damit den Rohholzhandel zu erleichtern und transparent zu gestalten“, erklärt DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. „Die RVR wurde zwar als dynamisches Regelwerk entwickelt, um künftigen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, die Akzeptanz der RVR auf der Fläche kann jedoch nur bei vollständiger Umsetzung des Verhandlungsergebnisses erreicht werden“, findet Schmidt. Doch gerade der öffentliche Waldbesitz mit seiner Vorbildfunktion würde die RVR häufig nur in Teilen umsetzen, nachteilige Passagen hingegen würden abgeändert. „Die Säge- und Holzindustrie fordert eine einheitliche Anwendung der RVR im Sinne aller Marktpartner.“

So zeigen sich zudem Unstimmigkeiten in der Sortierung nach RVR bei der Bewertung von Käferholz. Ein vermeidbarer Umstand, wie der DeSH-Hauptgeschäftsführer meint: „Der Interpretationsspielraum in der Käferholzsortierung im aktuellen RVR-Text ist einem redaktionellen Fehler geschuldet. Das protokollierte Verhandlungsergebnis von 2014 ist jedoch klar: Vom Borkenkäfer befallenes Holz ist – ohne Ausnahme – höchstens der Qualitätsklasse C zuzuordnen.“ (siehe Infokasten). Dass der Passus irrtümlich nicht in die publizierte Fassung einging, sei ein Versäumnis und sollte als solches bewertet werden. Eine Korrektur des redaktionellen Fehlers scheiterte bislang an den Vertretern der Forstseite in den Gremien der RVR.

Bekannt wurde das Fehlen des Absatzes durch die Schulungsunterlagen der Bayerischen Staatsforsten (BaySf). Die zuständige Arbeitsgruppe Nadelholz des Ständigen Ausschusses der RVR vereinbarte bereits in 2016 daraufhin, die missverständliche Sortiertabelle bis zu einer Revision nicht zu verwenden. „Bedauerlicherweise wurde diese Tabelle unlängst erneut verwendet, was zu Irritationen führte“, erklärt Schmidt. „Daher muss der Fehler rasch behoben und die Sortierempfehlung trennscharf gestaltet werden. Das ist die einheitliche Position der Unternehmen der deutschen Säge- und Holzindustrie. Wir dürfen nicht riskieren, dass eine unverhandelte Auslegung Eingang in den Markt findet.“

Die Vertreter der Holzindustrie in der zuständigen die Fachgruppe des Ständigen Ausschusses streben eine Überarbeitung der RVR für das Jahr 2018 an, knüpfen die Gespräche jedoch an die Anerkennung des Verhandlungsergebnisses vom 18. Februar 2014 in Bezug auf die Käferholzsortierung“, so Schmidt abschließend.

Hintergrund
Nach Aufhebung der nationalen Forst-Handelsklassensortierung (Forst-HKS) im Jahr 2008, entwickelten die Forst- und Holzbranche in Deutschland eine gemeinsame Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) auf privatrechtlicher Basis. Die Rahmensetzung soll Vermessungsverfahren, Holzmaße und Sortimentsstrukturen standardisieren und damit den Rohholzhandel erleichtern und transparent gestalten. Die RVR ergänzt nationale Branchenstandards um Europäische Normen.

Info

RVR-Ergebnisprotokoll vom 18.02.2014

Publizierte RVR (Auflage 2, 2015)

Die Qualitätssortierung bezieht sich grundsätzlich auf Frischholz. Von Rindenbrütern befallenes und überlagertes Holz ist kein Frischholz und somit nicht den Qualitätsklassen A, B, (B/C) zuzuordnen.

Die Qualitätssortierung bezieht sich grundsätzlich auf Frischholz. Von Rindenbrütern befallenes und überlagertes Holz ist kein Frischholz und somit nicht den QualitätsklassenA, B, (B/C) zuzuordnen.

Zur Qualitätsklasse C gehört frisches vom Borkenkäfer befallenes Holz mit beginnender oberflächiger Verfärbung, weitgehend fester Rinde und weißem Stammmantel. (Zweiter Absatz aus dem Ergebnisprotokoll fehlt)
Von Rindenbrütern befallenes oder überlagertes Holz, welches verblaut, überwiegend ohne feste Rinde, stammtrocken oder rotstreifig ist, wird in die Qualitätsklasse D sortiert. Von Rindenbrütern befallenes oder überlagertes Holz, welches verblaut, überwiegend ohne feste Rinde, stammtrocken oder rotstreifig ist, wird in die Qualitätsklasse D sortiert.

Pressekontakt
Deutsche Säge- und Holzindustrie
Lars Schmidt

Dorotheenstraße 54
10117 Berlin
Tel.: +49 30 223204-90
Fax: +49 30 223204-89
E-Mail: info@saegeindustrie.de
Internet: www.saegeindustrie.de

Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Die Deutsche Säge- und Holzindustrie ‒ Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 600 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht Die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.