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Landnutzung und Forstwirtschaft im EU-Klimaschutzrahmen 2030 - LULUCF: Holzindustrie begrüßt Änderungen an EU-Verordnung

18.09.2017

Am 13. September 2017 stimmte das Europäische Parlament einer Verordnung zur Integration der Forstwirtschaft in den EU-Klimaschutzrahmen 2030 zu. Nachdem ein früherer Entwurf auf deutliche Kritik gestoßen war, zeigt sich die deutsche Holzindustrie mit der nun verabschiedeten Fassung zufrieden. Zentral ist aus Sicht des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e. V. (DeSH), dass die Bedeutung von Holzprodukten bei der Bewältigung des Klimawandels und bei der CO2-Reduzierung anerkannt wird. „Durch eine verstärkte nachhaltige Nutzung von Holzprodukten [...] können die Emissionen erheblich begrenzt und der Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre deutlich verstärkt werden“, heißt es in der Verordnung.

„Das errungene Ergebnis unterstreicht die Bedeutung von starken Interessenvertretungen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene“, sagt Carsten Doehring, DeSH-Präsident und Mitglied des Vorstands der European Organisation of the Sawmill Industry (EOS). Durch aktive Gremienarbeit, insbesondere der EOS, sei es gelungen, die umstrittene Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry; kurz: LULUCF) in eine Chance für die Wertschöpfungskette Holz umzumünzen.

„Auch wenn wir die Grundidee der LULUCF begrüßen, war der vorgeschlagene Ansatz problematisch“, so Doehring. Die LULUCF beschäftigt sich im Rahmen der Klimabilanzierung mit den Auswirkungen von Waldrodung und Aufforstung, und bisher nur marginal mit den Effekten der Waldbewirtschaftung. Mit der Verordnung will die EU nun die CO2-Bindung von Holzprodukten angemessen würdigen und einheitliche Bezugsgrößen in der forstlichen Nutzung von Wäldern festlegen. Bis dato waren die Mitgliedstaaten nur zur Berichterstattung über die CO2-Bilanz aus Holzernte und Aufforstung verpflichtet. „De facto hätte das Regelwerk in Deutschland Nutzungseinschränkungen verursacht und damit die vorbildlichste Forstwirtschaft der Welt geschädigt“, erklärt Doehring. Die großen Holzvorräte sowie die hohe Biodiversität im Wald seien überhaupt erst der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Investition in diese zu verdanken. Die Nutzung der in Einklang mit Umwelt- und Artenschutz gewonnenen Ressourcen bilde eine unverzichtbare Säule zur Erreichung der Klimaziele. Umso wichtiger sei es, dass die Parlamentarier in Straßburg nachbesserten, indem sie eine adäquate Bemessungsgrundlage sowie die Bedeutung und Förderung langlebiger Holzprodukte zur Speicherung von Kohlenstoffdioxid in die LULUCF implementierten. „Damit wird ein überfälliges Signal gesendet“, so Doehring, „denn ohne Holz ist eine nachhaltige Entwicklung nicht realistisch.“

Die LULUCF-Verordnung wird nun zur weiteren Beratung an EU-Kommission, Parlament und Rat übergeben. 

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