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Säge- und Holzindustrie: EEG-Novelle bedroht hocheffiziente Biomassekraftwerke

28.04.2016
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Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Kostengünstiger und damit marktorientierter sollen erneuerbare Energien nach Ansicht der Bundesregierung künftig werden. Ab 2017 sollen Förderungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) daher mittels wettbewerblicher Ausschreibung ermittelt werden. Geregelt wird die Umstellung durch die EEG-Novelle 2016. Der im April vorgelegte Entwurf stößt bei wichtigen industriellen Erzeugern jedoch auf Widerstand. Im Bereich Bioenergie könne das Papier kontraproduktiv wirken, kritisiert der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) in einer Stellungnahme.

„Die Säge- und Holzindustrie gehört mit ihren integrierten Kraftwerken zu den verlässlichsten sowie ressourcen- und kosteneffizientesten Erzeugern erneuerbarer Energie. Die derzeitige Ausgestaltung der Novelle verhindert aber sowohl die Entstehung neuer als auch den wirtschaftlichen Betrieb der bestehenden Anlagen in diesem Bereich“, beklagt DeSH-Generalsekretär Lars Schmidt. Im Gegensatz zu Windenergie und Photovoltaik wird der Bioenergie im Rahmen des Entwurfs allerdings keine konkrete Anschlussperspektive nach dem Ende der auslaufenden EEG-Förderung aufgezeigt. Ohne eine solche stünden fast alle diese Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen vor dem Aus, erklärt Schmidt. Unter energiepolitischen Aspekten eine Katastrophe: „In den Sägewerken wird Biomasse, die nicht stofflich genutzt werden kann, optimal verwertet, indem sie zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie planbar, wetterunabhängig und CO2-neutral zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt wird.“ Vor dem Hintergrund der Energiewende sei der Verzicht auf diese Quellen unverantwortlich.

Ob und unter welchen Rahmenbedingungen Biomasseheizkraftwerke in Deutschland künftig weiterbetrieben werden können, lässt die EEG-Novelle in vorliegender Fassung weitestgehend offen. Anstelle festgeschriebener Förderparameter weist der Entwurf bezüglich Bioenergie lediglich Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung auf. Für Schmidt ein unbefriedigender Zustand: „Die Anlagenbetreiber sind mit absoluter Rechts- und Planungsunsicherheit konfrontiert.“ Eine zeitnahe, rechtsverbindliche Lösung sei aber unverzichtbar, andernfalls drohen negative Auswirkungen für die Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze.

Um den energiepoltischen Beitrag der festen Biomasse über die EEG-Förderung hinaus zu erhalten und in ein Ausschreibungsmodell zu überführen, fordert der DeSH in seiner Stellungnahme konkret folgende Maßnahmen:

  • Bestandsschutz für Anlagen nach dem EEG 2009
  • die Festlegung der künftigen Ausschreibungsparameter, Sicherheitsleistungen sowie die Definition des anzulegenden Anlagenbegriffes bereits in dem EEG, anstelle einer Verordnungsermächtigung.
  • den Verzicht auf die Einbeziehung von Neuanlagen in das Ausschreibungsdesign, sofern eine Einbeziehung unumgänglich ist, die Differenzierung zwischen Bestands- und Neuanlagen bei Ausschreibungen.
  • das Ausschreibungsvolumen zuzüglich der im jeweiligen Vorjahr vom Netz gegangenen Biomasse-Anlagen festzulegen.
  • eine Differenzierung bei den Ausschreibungen für feste und gasförmige Biomasse sowie nach Anlagengröße um den Unterschieden bei Rohstoffbasis, Investitionskosten sowie der Betriebsweise Rechnung zu tragen.
  • eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die sowohl die Teilnahme an den geplanten Auktionen als auch die Eigenversorgung der industriellen Anlagen und eine kaufmännisch- bilanzielle Verrechnung ermöglicht.
  • auf die Festlegung einer anlagenspezifischen Höchstwertbegrenzung zu verzichten.
  • die Schaffung einer Regelung, die den Anbieter durch das Angebot einer Teilmenge von 20 MW elektrischer Leistung nicht von weiteren Ausschreibungsrunden ausschließt.
  • den unterschiedlichen Flexibilisierungspotenzialen von Anlagen mit fester und gasförmiger Biomasse durch eine getrennte Ausschreibung mit entsprechenden Anforderungen an die Flexibilität Rechnung zu tragen sowie die Teilnahme am Regelenergiemarkt nicht auszuschließen
  • eine Vergütung auch in dem Fall einer Stromsteuerrückerstattung nicht auszuschließen.

Pressekontakt
Deutsche Säge- und Holzindustrie
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