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Novelle der TA-Luft - Grenzwerte bei Biomasse: Nationaler Sonderweg bedeutet Aus für viele betriebliche Heiz- und Kraftwerke

01.04.2016
Hackschnitzel

Die Deutsche Säge- und Holzindustrie – Bundesverband e. V. (DeSH) hat gemeinsam mit dem Bundesverband BioEnergie e. V. (BBE) sowie weiteren Vertretern der Holzenergie-Branche auf die geplante Novellierung der ersten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes reagiert. Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) setze die europäischen Vorgaben unverhältnismäßig streng um, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme. Die Wirtschaftlichkeit bestehender Feuerungsanlagen werde massiv infrage gestellt. Deutsche Anlagenbetreiber fürchten extreme Nachteile im europäischen Wettbewerb.

„Zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen und Grenzwerte sind bei Bestandsanlagen technisch teilweise gar nicht oder nur durch umfangreiche Nachrüstungen mit enormem Kapitaleinsatz zu erreichen“, erklärt DeSH-Generalsekretär Lars Schmidt. Praktisch bedeute dies das Aus vieler Feuerungsanlagen, wie sie überwiegend in mittelständischen Unternehmen zur Strom- und Wärmegewinnung betrieben werden. Die kurzen Übergangsfristen und die fehlende Möglichkeit der Kostenumlage ließen ungeachtet des wirtschaftlichen Potenzials kaum Spielraum für den Weiterbetrieb.

Deutsche Grenzwerte schärfer als EU-Vorgaben

Die neuen Richtlinien entstammen dem Ende 2015 verabschiedeten Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Reinhaltung der Luft in Europa, welches erstmals Emissionsgrenzwerte für den Anlagenbereich von 1 - 50 Megawatt thermisch (MWth) beinhaltet. Dies betrifft deutschlandweit rund 2000 Feuerungsstätten. Anwendung findet die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der EU hierzulande durch die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz: TA Luft), die 2002 letztmalig überarbeitet und nun erneut angepasst werden soll. „Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, auch die CO2-arme und damit klimapolitisch sinnvolle Verbrennung von Biomasse an ambitionierten und zeitgemäßen Umweltstandards zu orientieren. Allerdings fehlt in Deutschland aktuell das Maß“, kritisiert Schmidt. Eine nahezu übergangslose nationale Verschärfung der EU-Emissionsgrenzwerte konterkariere die angestrebte Harmonisierung der Standards auf europäischer Ebene und führe zur Verzerrung des europäischen Wettbewerbs: „Wir sehen keinen Grund, warum das BMUB derart von den europäischen Vorgaben abweicht, die bereits ein hohes Schutzniveau gewährleisten“, so Schmidt. Durch die praxisfernen Anforderungen werde ein ganzer Sektor in seiner Existenz bedroht und wichtige Faktoren der Energiewende gefährdet.

In der vorliegenden Form sei die Novelle reichlich unausgegoren, befinden die Branchenvertreter folglich in ihrer Stellungnahme. Sie fordern eine sachgemäßere Differenzierung der Anlagenbewertung und, analog der EU-Vorgaben, Übergangsfristen bis 2030. „Eine Senkung der Kohlenstoffdioxid- und Stickstoffoxidgrenzwerte ohne weitere Größenstaffelung, realistische Übergangsphasen und Berücksichtigung der jeweiligen Brennstoffbeschaffenheit ist bei weitem zu grobmaschig“, so Schmidt. Um die Auswirkungen der Novelle abschätzen zu können, sei eine vorgelagerte Datenerhebung bezüglich dem Stand der Technik unerlässlich. Unterschiedliche Ansätze zur Nachrüstung und Effizienzsteigerung von Bestandsanlagen sowie mittelfristige Konzepte dürften nicht von vorneherein kategorisch ausgeschlossen werden.

Überdachung von feuchten Holzhackschnitzeln sachlich unbegründet

Besondere Auflagen kommen ebenfalls auf die Hersteller von Holzpellets zu. Um Emissionen durch die Abwehungen von Spänen und Stäuben der Holzhackschnitzel zu vermeiden, sollen Lagerstätten künftig überdacht werden müssen. „Ein enormer finanzieller und logistischer Aufwand, der bei feuchten Holzhackschnitzeln aufgrund mangelnder Emissionen ohnehin unnötig ist“, wie Schmidt konstatiert. Daher hat der DeSH in einer gesonderten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass von feuchten Holzhackschnitzeln durch ihren Feuchtigkeitsgehalt von 45 - 60 % eine Abwehung von Holzstäuben und Störstoffen nahezu ausgeschlossen ist. Die Lagerung trockener Holzspäne in geschlossenen Räumen zur Vermeidung von Emissionen wird vom Verband jedoch vollstens unterstützt.

Gemeinsame Stellungnahme vom 23. März 2016 (hier)
DeSH-Stellungnahme vom 31. März 2016 (hier)
 

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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

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