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EU senkt Expositionsgrenzwert für Laubholzstäube

12.07.2017

Am 11. Juli hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) für die Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit gestimmt.

Mithilfe dieser Überarbeitung wurden  die Grenzwerte für Vinylchlorid-Monomer und Hartholz-Stäube im Lichte der neueren wissenschaftlichen Daten angepasst.
Darüber hinaus gibt es Mindestanforderungen für die Beseitigung und Filterung aller Karzinogene und Mutagene. Die Arbeitgeber müssen die Risiken für Arbeitnehmer identifizieren und beurteilen, die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen (und Mutagenen) verbunden sind, und die Exposition der Arbeitnehmer veringern.

Die wichtigsten Änderungen des Kommissionsvorschlags betreffend Hartholzstäube:

  • Laubholzstaub: Es wird ein Expositionsgrenzwert von 3 mg / m3 festgelegt. Nach 5 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie wird der Grenzwert nochmals auf 2 mg / m3 gesenkt.
  • Die Grenzwerte für Laubholzstaub sollen unter Berücksichtigung neuere wissenschaftlicher und technischer Daten überarbeitet werden. Die Unterscheidung zwischen Laub-und Nadelholzstaub soll, wie von den wissenschaftlichen Gremien vorgeschlagen, weiter untersucht und bewertet werden.
  • Die gleichzeitige Exposition von Nadel- und Laubholz ist in der Praxis möglich und kann zu Atemwegserkrankungen und Krankheiten führen.
  • Es wird daher festgelegt, dass bei Verwendung von Laubholzstäuben mit anderen Holzstäuben der in Anhang III für den Laubholzstaub festgelegte Grenzwert für alle in dieser Mischung vorhandenen Holzstäube gelten sollte.

Die neue Richtlinie wird vom Rat zu einem späteren Zeitpunkt offiziell verifiziert. Estland, das derzeit den Vorsitz des Rates der Europäischen Union innehat, plant den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37" / EG über den Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen bei der Arbeit " als ein prioritätes Anliegen voranzutreiben.