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Novelle der TA-Luft bedroht Existenz der Säge- und Holzindustrie

15.12.2016

Die Säge- und Holzindustrie an der Schnittstelle zwischen Wald- und Forstwirtschaft sowie Holz be- und verarbeitender Industrie zeichnet sich durch ihre besonders ressourceneffiziente Produktionsweise aus:

Die in der Produktion anfallenden Reststoffe und Sägenebenprodukte werden direkt vor Ort genutzt, um in den Feuerungsanlagen Strom und Wärme für die weiteren Produktionsschritte, wie die gesetzlich vorgeschriebene Holztrocknung, zu gewinnen.

"Durch diese besondere Ressourceneffizienz wird damit auch weiteren zentralen Prinzipien des Klimaschutzes Rechnung getragen: Die Nutzung von Reststoffen und Koppelprodukten im Sinne der Kaskade zur Erzeugung und Nutzung von Prozesswärme in der Produktion und der damit verbundenen Steigerung des effizienten Einsatzes von Energie und Wärme."

In nahezu jedem der deutschlandweit bestehenden 2 000 Sägewerke sind diese Feuerungsanlagen unverzichtbarer Bestandteil eines wirtschaftlichen und klimaschonenden Herstellungsprozesses – ihr weiterer Einsatz wäre durch die derzeitigen Pläne zur Novelle der TA-Luft jedoch erheblich bedroht. Eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Staub, Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) um bis zu 60 % gegenüber den europäischen Vorgaben, wie aktuell geplant, wird zahlreichen Feuerungsanlagen im industriellen Bereich sowie in der kommunalen Wärmeversorgung ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen.

Denn in vielen Fällen ist eine Nachrüstung der bestehenden Anlagen technisch und räumlich nicht möglich bzw. für die Leistungsklassen nicht verfügbar. Die einzige Option wäre ein kompletter Neubau mit Investitionskosten weit über 10 Mio. Euro, der auf dem europäischen Markt einen extremen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Betreiber und Hersteller bedeutet.

Durch diese extreme einseitige Belastung stünden damit genau die Anlagen vor dem Ende, die bereits heute hocheffizient Strom und Prozesswärme für die industrielle Produktion und dezentrale Strom- und Wärmeversorgung erzeugen. Der dadurch provozierte Rückfall auf fossile Energieträger zur Herstellung eines nachwachsenden Werkstoffes widerspricht jedoch den Zielen des Klimaschutzes  eklatant. Zudem wird die Existenz der gesamten Säge-und Holzindustrie und ihre wichtige strukturpolitische Rolle bedroht.

"Um jedoch den Beitrag der Holzenergie zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzplanes 2050, der Ressourceneffizienz und der regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung zu sichern, möchten wir uns im weiteren Prozess der Novelle der TA-Luft dringend für eine maßvolle Reduzierung der Grenzwerte, orientiert an den europäischen Vorgaben der MCP-Richtlinie, aussprechen."

Ähnliches gilt für das geplante Freilagerungsverbot für Holzhackschnitzeln bei den Anlagen zur Herstellung von Holzpellets.

Der derzeitige TA-Luft Entwurf verpflichtet die Unternehmen zu emissionsmindernden Maßnahmen bei der Entladung und Lagerung von Holzhackschnitzeln im Freien zu ergreifen – beispielsweise durch ein dreiseitig geschlossenes Staubschutzdach (Kragdach) oder eine ausreichende Befeuchtung der Haufwerksoberfläche.

Auf diese Weise soll eine Abwehung der Holzstäube und Störstoffe verhindert werden. Neben den enormen logistischen und finanziellen Belastungen verkennt die geplante Regelung jedoch auch die spezifischen Produkteigenschaften frischer Holzhackschnitzel. 

"Billigend wird in Kauf genommen, dass ein wichtiger Beitrag zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien entfällt."

Direkt aus dem Sägeprozess stammende sogenannte Sägeresthölzer (Hackschnitzel, Sägespäne) verfügen über einen Holzfeuchtigkeitsgehalt zwischen 35 - 60 % und demnach über ein entsprechendes Gewicht. Sie sind daher, im Gegensatz zu trockenen Hackschnitzeln und Spänen, nicht flugfähig und eine Abwehung damit ausgeschlossen.

Da der DeSH die Pflicht zur Lagerung trockener Holzhackschnitzel, Holzspäne und Holzstäube in geschlossenen Räumen und Silos zur wirksamen Emissionsvermeidung ausdrücklich unterstützt, erscheint eine Differenzierung zwischen frischen und trockenen Hackschnitzeln, analog zu der 7 BImschV., dringend geboten.

Denn durch den massiv erhöhten Investitionsdruck auf die Anlagenbetreiber wird der wirtschaftliche Betrieb bestehender sowie den Bau neuer Pelletwerke grundlegend infrage gestellt und damit bereits erreichte und künftige Ziele beim Klimaschutz und bei der Ressourceneffizienz über Bord geworfen. Die künftige Nachfrage müsste dann von importierten Pellets gedeckt werden, deren klimafreundliche Produktionsweise nicht sichergestellt werden kann.

"Mit einer Differenzierung zwischen frischen und trockenen Holzhackschnitzeln wird aus unserer Sicht sowohl ein wirksamer Emissionsschutz, als auch der wichtige Beitrag von Pellets aus Deutschland zur Wärmeerzeugung gewährleistet."

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