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Dachlatte mit CE-Zeichen – steigende Zugriffszahlen auf Herstellernachweis im Internet

06.10.2015
CE Dachlatte

Zunehmende Nachfrage kann bedient werden

Mit der Zusendung des Prüfberichtes für Dachlatten durch die TU München Ende Dezember letzten Jahres an den DeSH konnten die ersten lizenzierten Betriebe das CE-Zeichen für Dachlatten vergeben. 82 Betriebe ganz unterschiedlicher Größe – vom Kleinstbetrieb bis hin zu Großbetrieben – haben sich mittlerweile dem Lizenzverfahren angeschlossen.

Zunehmend ist Nachfrage nach CE-Dachlatten seitens der Dachdecker, der Zimmerer und des Holzhandels zu verzeichnen. Die Zugriffszahlen auf den Herstellernachweis unter www.CE-Dachlatte.de sind seit Jahresbeginn stark steigend. Zuätzlich wird der Herstellernachweis über Google AdWords durch den DeSH aktiv beworben. Unter dem Suchbegriff „CE Dachlatte“ finden Sie den Herstellernachweis für CE-Dachlatten durchgehend auf den ersten Plätzen.

Mitgliedsfirmen, die sich noch an dem Lizenzverfahren CE-Dachlatte beteiligen und für Dachlatten entsprechend den Forderungen der BauBG das CE-Zeichen für Dachlatten verwenden möchten, können sich gerne mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Wir ermöglichen Ihnen kurzfristig das CE-Zeichen für Dachlatten. Zusätzlich ist, wir hatten darauf hingewiesen, eine CE-Zertifizierung des Betriebes für Bauschnittholz erforderlich, über die eine Reihe von Bauholzfirmen aber ohnehin bereits verfügt.

Dachlatte als Bauprodukt bestätigt

Im Zuge der Umsetzung des CE-Zeichens für Dachlatten war die Frage aufgetreten, ob Dachlatten überhaupt ein Bauprodukt sind und ein CE-Zeichen benötigen.

Auf unsere Rückfrage beim zuständigen Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) war uns bestätigt worden, dass Dachlatten aufgrund ihrer tragenden Funktion und der festen Verbindung mit dem Bauwerk ein Bauprodukt im Sinne der EU-Bauproduktenverordnung sind.

Zwischenzeitlich hat auch die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf Nachfrage eines weiteren Verbandes, der die Eigenschaft als Bauprodukt hinterfragt hatte bestätigt, dass die Dachlatte ein Bauprodukt ist. Damit ist die Forderung nach einem CE-Zeichen auch für Dachlatten als Bauprodukt unbestritten.

Kann C 24 bei Dachlatten genügen?

Im Gegensatz zum Bauschnittholz (hochkant sortiert) kann Dachlatten nach DIN 4074 kein C-Wert zugeordnet werden, da die maßgebende EN 1912 flachkant sortiertes Bauholz, z.B. Dachlatten, nicht erfaßt.

Aber auch eine Sortierung nach ausländischer Norm, z.B. British Standard, die unter gewissen Voraussetzungen (Querschnitt über 1.000 mm²) eine Zuordnung zu C 24 ermöglicht, erfüllt nicht die Anforderungen der BauBG. Die BauBG fordert ausschließlich die Sortierung nach DIN 4074 S10 (oder S13). C 24 kommt in weiten Bereichen, das hat die Prüfung der Dachlatten durch die TU München ergeben, nicht an die Festigkeit der S10-Sortierung heran. C 24 ist bei Dachlatten eindeutig nicht ausreichend, um die Forderung der BauBG an Dachlatten zu erfüllen. Die Sortierung S 10 (bzw. S 13) bei Dachlatten ist speziell abgestimmt auf die Belastung der gelatteten Dachfläche zum Zeitpunkt der Dacheindeckung.

Dachdecker, Zimmerer und Holzhandel über Verfügbarkeit der CE-Dachlatte informiert.

Gemäß der Zusage des DeSH bei dem Gespräch der Verbände, die Dachlatte mit CE-Zeichen pünktlich zu Beginn des Jahres 2015 umzusetzen, wurden die Verbände jetzt über die Lieferfähigkeit der Sägewerke mit CE-Dachlatten informiert. Dachdecker und Zimmerer werden damit in die Lage versetzt, die Anforderungen der BauBG im Hinblick auf die Arbeitssicherheit einzuhalten und sich nicht Regressansprüchen bei Arbeitsunfällen auszusetzen.

Lieferanten von CE-Dachlatten