Newsroom

Holzenergie-Potenziale konsequent ausschöpfen

04.10.2017

Am 1. September 2017 startete die erste Ausschreibungsrunde für Strom aus Biomasse im Rahmen des geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zahlreiche Unternehmen in der Sägeindustrie betreiben EEG-geförderte Anlagen, die ein wichtiges Element der angestrebten Sektorkopplung, also der Vernetzung von Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Energien, sind. Die Unternehmen aus der Säge- und Holzindustrie haben sich, wegen ihrer noch bestehenden EEG-Förderzeiträume, zwar bisher nicht an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt, blicken jedoch gespannt auf die Ergebnisse und deren Auswirkungen auf die künftigen Ausschreibungsrunden in den nächsten Jahren.

Interview mit Lars Schmidt, DeSH-Hauptgeschäftsführer und Julia Möbus, Energie-Referentin beim Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, erschienen im Holz-Zentralblatt vom 22. September 2017.

HZ: Herr Schmidt, welche Vorteile sehen Sie in dem neuen Ausschreibungsverfahren?

Lars Schmidt: Wir begrüßen, dass mit dem Ausschreibungsverfahren nach dem Auslaufen der klassischen EEG-Förderung eine Anschlussperspektive für die Stromerzeuger in unserer Branche gegeben ist. Denn Biomasse ist für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar: Sie ist die einzige Quelle, die zu jeder Tages- und Nachtzeit Strom und Wärme bereitstellt: planbar, grundlastfähig sowie wetterunabhängig und CO2-neutral.

Die vielfach geforderte Energieeffizienz ist in der Branche längst Realität. Die Anlagen der Säge- und Holzindustrie sind in laufende Produktionsprozesse integriert, Sägenebenprodukte werden ohne lange Transportwege direkt auf dem Gelände für die Erzeugung von Strom und Wärme genutzt. Die Wärme wird für die weiteren Produktionsschritte verwendet, der Strom wird vornehmlich ins Netz eingespeist. In Zahlen ausgedrückt: Knapp 700 Biomasseanlagen erzeugen mit einer installierten elektrischen Leistung von ca. 1.511 MWel erneuerbaren Strom und 26,9 TWh erneuerbare Wärme.

HZ: Gibt es Kritikpunkte am neuen EEG?

Julia Möbus: Für uns ist unverständlich, warum die Regelungen im EEG 2017 gerade die in laufende Produktionsprozesse integrierte Anlagen mit fester Biomasse diskriminieren. In der Praxis bedeutet das: Biomasseheizkraftwerken wird maximal 80 Prozent der installierten Leistung für den innerhalb eines Jahres erzeugten Strom vergütet. Im Endeffekt bedeutet das: Eine Förderung pro Kilowattstunde eingespeistem Strom, die bei allen anderen erneuerbaren Energieträgern besteht, gilt für die feste Biomasse nicht mehr. Der höchste zu erzielende Wert beläuft sich somit statt auf 16,9 ct/kWh de facto auf 13,52 ct/kWh.

HZ: Welchen Hintergrund hat der Gesetzgeber für die Kappung bei 80 Prozent angegeben?

Julia Möbus: Die Bundesregierung zielt mit dieser Begrenzung darauf ab, die Stromproduktion zu flexibilisieren bzw. dem zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlichen Strombedarf anzupassen. Grundsätzlich ein sinnvolles Anliegen, das von anderen Erneuerbaren sicherlich auch umgesetzt werden kann. Die Kappung steht jedoch in deutlichem Widerspruch zur angestrebten Sektorkopplung: Wenn die Betriebe die Wärme und Energie für ihre Produktionsprozesse selbst erzeugen, kann nicht bei einer Stromspitze im deutschen Netz die Produktion im einzelnen Sägewerk einfach angehalten werden, denn sie ist auf eine kontinuierliche und verlässliche Energieversorgung angewiesen. Zwar beteiligen sich zahlreiche größere Anlagen in Form von sogenannter negativer Minutenreserve am Regelenergiemarkt – diese Flexibilität hat aber wie gesagt enge Grenzen.

HZ: Auf welche Resonanz trifft das neue Ausschreibungsverfahren?

Lars Schmidt: Unseres Wissens nach hat sich bislang kein Sägewerk an der erste Ausschreibungsrunde beteiligt. Der Grund hierfür könnte sein, dass bei der Zuschlagserteilung die Ausschreibungsvergütung an die Stelle aller bisherigen EEG-Ansprüche nach einer Frist von maximal 3 Jahren treten würde.  Das ist für die Unternehmen mit einer noch bestehenden langjährigen Förderung logischerweise nicht rentabel. Die Möglichkeit der Anschlussförderung wird jedoch grundsätzlich von der Branche posititv beurteilt, so dass sich in den kommenden Jahren durchaus Anlagen an den Ausschreibungen beteiligen wollen.  Daher würden wir uns vor allem im Hinblick auf die angesprochenen Flexibilitätsanforderungen eine praxistaugliche Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns wünschen.


HZ: Die Nutzung industrieller Wärme steht im Fokus der geplanten MCP-Verordnung für mittelgroße Feuerungsanlagen (medium combustion plants). Wie sehen Sie hier den aktuellen Diskussionsstand?

Lars Schmidt: Wir stehen zu diesem Thema seit Beginn der Beratungen in engem Kontakt zu den Fachministerien. Denn im Durchschnitt stehen in jedem Betrieb der Säge- und Holzindustrie zwei dieser mittelgroßen Anlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW zur Wärme- und Stromerzeugung. Daneben werden auch im kommunalen Bereich zahlreiche solcher Anlagen zur Beheizung von Schulen, Schwimmbädern u. Ä. betrieben. Sollte die MCP-Verordnung die gleichen Werte festlegen, wie die Entwürfe der TA-Luft aus den Jahren 2015 und 2016, würden die europäischen Vorgaben in Deutschland für Neu- und Bestandsanlagen um bis zu 60 Prozent verschärft. Das wäre das Ende der Feuerungsanlagen in unserer Branche, verbunden mit den negativen Effekten für Klimaschutz und Wertschöpfung in den ländlichen Regionen.

HZ: Welche Auswirkungen hätte das?

Julia Möbus: In nahezu allen Fällen ist eine Nachrüstung der Anlagen zum Erreichen der geplanten deutschen Grenzwerte, die dann auch die europaweit schärfsten Werte wären, technisch und räumlich unmöglich bzw. würde das Ende der bestehenden Anlagen bedeuten. Die Betreiber müssten statt in integrierten Feuerungsanlagen ressourceneffizient ihre eigenen Reststoffe und Koppelprodukte zu nutzen, bei der Energieerzeugung wieder auf fossile Brennstoffe zurückgreifen. Solch ein Marktanzreiz entspricht weder den deutschen, noch den europäischen Klima- und Energiezielen. Im Gegenteil: er konterkariert die angestrebe Kaskadennutzung der nachwachsenden Ressource Holz zur Erzeugung erneuerbarer Prozesswärme und Strom.

HZ: Erneuerbare Wärme leistet nicht nur in der Industrie, sondern auch gerade im Gebäudebereich einen überaus wichtigen Beitrag. Wo sehen Sie in der kommenden Legislaturperiode Handlungsbedarf?

Lars Schmidt: Nahezu die Hälfte des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfällt auf die Wärmeversorgung von Haushalten und der Industrie. Holzwärme nimmt dabei den weit größten Anteil erneuerbarer Wärme im Gebäudebereich ein. Vor allem hocheffiziente Pelletheizungen sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und Energieeffizienz. Unser Fokus liegt dabei auf Regionalität. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung, die regionale Verarbeitung mit geringen Transportentfernungen und die damit verbundenen geringen CO2-Emissionen machen diese Pellets zu einem idealen Energieträger . Solche Effizienzkriterien gilt es bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in der nächsten Legislaturperiode zu berücksichtigen.

HZ: Für die erwähnten Pelletöfen gab es ja gerade eine Änderung bei der Beantragung von Förderungen nach dem Marktanreizprogramm. Was bedeutet das konkret?

Julia Möbus: Der Antrag für die Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien kann ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr nachträglich erfolgen, sondern muss nun auch in Privathaushalten vor Umsetzung der Maßnahme genehmigt sein. Mit dieser Umstellung des sogenanten Marktanreizprogramms von einem einstufigen auf zweistufiges Verfahren ist deutlich mehr Bürokratie verbunden und der Umfang ist erheblich: die Anträge für Privathaushalte machen mehr als die Hälfte der jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellten Anträge aus. Da aus unserer Sicht jedoch gerade die Holzwärme auch künftig einen elementaren Beitrag zu der Wärmewende und dem Ersatz fossiler durch erneuerbare Wärmeträger leisten kann, wären aus unserer Sicht Anreizmechanismen, wie beispielsweise eine substanzielle Erhöhung der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand der öffentlichen Hand auf 30 Prozent, ein wichtiges Signal.

HZ: An die neue Bundesregierung hat der DeSH also wie es scheint eine Menge Anliegen. Lassen die sich auf einen Punkt bringen?

Lars Schmidt: Kurz gefasst: Die Säge- und Holzindustrie will auch weiterhin ihren zentralen Beitrag zu dem Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten: denn etwa 40 Prozent eines Holzstammes sind Nebenprodukte. Neben stofflichen Verwendungen beispielsweise im Bereiche Holzwerkstoffe sowie Papier und Zellstoff können diese Nebenprodukte im Sinne einer ressourcen- und klimafreundlichen Energie- und Wirtschaftspolitik in den bestehenden Anlagen der Sägeindustrie für die Erzeugung erneuerbaren Stroms, Prozess- und Raumwärme genutzt werden.

Julia Möbus: Doch damit unsere nachhaltige Branche weiterhin diesen Beitrag zu Ressourceneffizienz, erneuerbarer Strom- und Wärmeerzeugung und Wertschöpfung in den ländlichen Regionen leisten kann, müssen die politischen Rahmenbedinungen entsprechend ausgestaltet sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den Energie- und Klimazielen stehen. 

Hintergrundinformationen

  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen

Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung noch Anfang des Jahres, wird es in 2017 keine Novelle der TA-Luft mehr geben. Da jedoch von der EU im Dezember 2015 die Neuregelung der Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW Feuerungswärmeleistung beschlossen wurde und bis zum 19. Dezember in deutsches Recht zu verankern ist,  hat die Bundesregierunng das entsprechende Kapitel aus der TA Luft herausgelöst, um es im Rahmen einer eigenen Verordnung umzusetzen.

  • EEG-Ausschreibung für Energie aus Biomasse bei bestehenden Anlagen

Mit der EEG-Novelle vom Juli 2017 wurde festgelegt, dass die Höhe der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt wird. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 Jahres ausschließlich mit Biomasse betrieben wurden und eine installierte Leistung von mehr als 150 kW haben, können sich an den Ausschreibungen beteiligen, wenn der erzeugte Strom noch für höchstens acht Jahre EEG-förderfähig ist.

Bei der Ausschreibung gehen die Unternehmen mit einem Angebotspreis ins Rennen, der bei Zuschlagserteilung für 10 Jahre festgelegt ist (Pay as bid-Verfahren). Der Gebotshöchstwert bei Bestandsanlagen liegt bei 16,9 ct./kWh. Der jährliche Ausschreibungskorridor für Biomasse beträgt von 2017 bis 2019  150 MW und ab 2020 200 MW.