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Neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt heute in Kraft

01.08.2014
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Am heutigen Freitag tritt die Novelle der Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Das EEG soll ökologischen Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas zu fördern.

Unter dem Titel "Was ändert sich beim Ökostrom" hat tagesschau.de zusammengefasst, was sich ändert. 

  • "Industrierabatte

Im Gegensatz zu privaten Verbrauchern und kleineren Betrieben müssen "stromintensive" Unternehmen die EEG-Umlage nur teilweise bezahlen. Die EU-Kommission sah darin eine unzulässige staatliche Beihilfe für die deutsche Industrie - und verlangte, die Subventionen zu begrenzen. Trotzdem haben auch in Zukunft rund 1700 deutsche Unternehmen Anspruch auf kräftige Rabatte beim Strompreis. Und für viele weitere Firmen wurden großzügige "Härtefallregeln" vereinbart. Dem Staat entgehen damit auch in Zukunft rund fünf Milliarden Euro jährlich.

  • Eigenstrom

Viele Firmen und Bürger versorgen sich selbst mit Strom und waren darum bislang komplett von der EEG-Umlage befreit. 
Nun wird ein "Energie-Soli" eingeführt: Auch die Selbstversorger müssen zunächst 30 Prozent, ab 2017 sogar 40 Prozent der regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde zahlen. Ausgenommen bleiben ganz kleine Solaranlagen mit bis zu zehn Kilowatt auf dem Hausdach.

  • Windenergie an Land

Der Bau neuer Windräder wird begrenzt - und zwar auf zusätzlich 2500 Megawatt Stromerzeugung pro Jahr (was dem Output zweier mittelgroßer Atomkraftwerke entspricht). Die Anfangsförderung für die Betreiber der Windparks sinkt auf 8,9 Cent je produzierter Kilowattstunde Strom. Die Kürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden. Eine weitere Änderung: Die Bundesländer bekommen bis Ende 2015 die Möglichkeit, Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung festzulegen.

  • Windkraft im Meer 

Die hohe Anfangssubvention von rund 18 Cent je Kilowattstunde bleibt, die Ausbauziele für Offshore-Anlagen werden aber gekürzt. Statt 10.000 Megawatt sollen nur noch insgesamt 6500 Megawatt bis zum Jahr 2020 installiert werden, 15.000 Megawatt bis 2030.

  • Biomasse

Auch wegen der starken Zunahme von Maisanbauflächen deckelt das EEG die zusätzliche Produktion von Strom aus Biomasse auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr. Neue Biogasanlagen sollen mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden."

Quelle: tagesschau.de "Was ändert sich beim Ökostrom?" vom 01.08.2014, http://www.tagesschau.de/inland/eeg-110.html (abgerufen am 01.08.2014)