Nach den nun bereits seit mehreren Jahren laufenden Streitigkeiten zwischen Forstwirtschaft und Sägeindustrie hinsichtlich der mess- und eichrechtlichen Zulässigkeit der Rundholzvermessung anhand des Durchmessers an der Sortenmitte mussten wir im Laufe des Jahres 2019 zur Kenntnis nehmen, dass nach wie vor völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Thema bestehen – und die Diskussion darüber die sehr wichtigen Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Rundholzvermessung überlagern.
In einer DeSH-Vorstandssitzung Ende des Jahres 2019 wurde beschlossen, dass der DeSH als verantwortlicher Vertragspartner der Rahmenvereinbarung Werksvermessung (AK RV-WV) weiterhin ausdrücklich zu dieser Richtlinie steht, allerdings unter der zwingenden Voraussetzung der zweifelsfreien Rechtskonformität der RV-WV. Weiter wurde beschlossen, die bis dato kursierenden Stellungnahmen nochmals ausführlich juristisch zu prüfen und im Rahmen einer Sondersitzung den Sachverhalt mit den werksvermessenden Unternehmen zu erörtern.
In dieser Sitzung, die im Januar 2020 stattfand, wurden dann die Fragestellungen für das Gutachten konkretisiert. Entsprechend haben wir nun das juristische Gutachten zum Thema „Mess- und eichrechtliche Zulässigkeit der Rundholzvermessung anhand des Durchmessers an der Sortenmitte“ fertiggestellt.
Das Gutachten umfasst gemäß Beschluss der o.g. Sitzung neben der rechtlichen Prüfung des Sachverhalts auch die Frage der Rechtsfolgen (Haftung).
Herr Rechtsanwalt Dr. Burrer (Noerr LLP, München) kommt in dem Gutachten zu folgendem Schluss (Auszüge):
Mit dem Gutachten wollen wir nun zum einen zu einer Versachlichung der mittlerweile aufgeheizten Debatte um die „Sortenmitte“ beitragen und Klarheit schaffen. Zum anderen sehen wir uns gegenüber den werksvermessenden Unternehmen der Säge- und Holzindustrie – und ausdrücklich auch gegenüber deren Rundholzlieferanten – in der Verantwortung, mit Blick auf die möglichen Rechtsfolgen für die verantwortlichen Personen rechtssichere Rahmenbedingungen bei der Werksvermessung von Rundholz zu schaffen.
Mit Kenntnisnahme der unmissverständlichen Aussagen des Rechtsgutachtens sehen wir uns daher verpflichtet, den werksvermessenden Sägewerksunternehmen die unverzügliche Umstellung der Vermessung und Abrechnung auf die rechtskonforme Verwendung der physikalischen Mitte nahezulegen.
In einem weiteren FAQ-Papier (Stand 23.06.2020) beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema.
Sie finden das Gutachten zu Ihrer Verwendung hier zum Download als PDF.