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Pressemitteilung vom 20.01.2009

VDS beantragt Bürgschaften für Rundholzeinkauf

Der VDS hat bei den zuständigen Ministerien der Bundesregierung beantragt, Bürgschaften zur Finanzierung des Rundholzeinkaufes in das KfW-Sonderprogramm 2009 aufzunehmen.

Der VDS begründet seine Initiative damit, dass das KfW-Sonderprogramm 2009 zwar Betriebsmittelfinanzierungen und Haftungsfreistellungen vorsieht, allerdings solche Maßnahmen mehrjähriger Laufzeiten und auch die Inanspruchnahme von Darlehen Voraussetzung sind. Grundsätzlich sei die Zielsetzung des KfW-Sonderprogramms zwar zu begrüßen, aufgrund der starren Kriterien sei es aber für die spezielle Situation der Sägeindustrie kaum anwendbar.

Sowohl für Unternehmen der Sägeindustrie als auch den Waldbesitz sei es in der jetzigen Situation erforderlich, dass durch staatlich gelenkte Kreditinstitute wie KfW oder die Bürgschaftsbanken auch eine Absicherung des Rundholzeinkaufes thematisiert werde. Der sich abzeichnende Rückgang der Schnittholzproduktion werde zu Liquiditätsengpässen führen, die durch derartige Maßnahmen verhindert werden könnten. Zudem zeichne sich aufgrund der kritischen Situation der Banken vor dem Hintergrund des erheblichen Wertberichtungsbedarfs ab, dass auch bei der Gewährung von Bürgschaften Zurückhaltung geübt werde. In dieser Situation sei es sinnvoll, wenn das staatliche Sonderprogramm entsprechend erweitert werde.

Wiesbaden, 20. Januar 2009

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